Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, ihre Verarbeitungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Ausnahmen: Sie haben einen internen oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten…
Das interne Verfahrensverzeichnis (Verarbeitungsübersicht) enthält zusätzlich zu den Angaben des „Jedermannverzeichnisses“ die Informationen über: Datenherkunft Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Angaben über die zugriffsberechtigten Personen die technisch…
Jedes Unternehmen ist nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet ein so genanntes Verfahrensverzeichnis zu führen – unabhängig davon, ob es der Meldepflicht unterliegt oder nicht! Die…