Was prüfen Datenschutz-Aufsichtsbehörden?

Jede Aufsichtsbehörde „tickt“ anders. Der Datenschutzbeauftragte Niedersachsens, Joachim Wahlbrink, ging z.B. kürzlich radikal gegen einen Websitenbetreiber vor, der Google-Werbung, ein Buch-Widget von Amazon und ein Zählpixel auf seinen Seiten integriert hatte. Hier der ganze Spiegel-Artikel zu dem Fall. Andere Aufsichtsbehörden sehen das wesentlich moderater.

Jede Aufsichtsbehörde legt regelmäßige Tätigkeitsberichte vor, die manchmal wirklich lesenswert sind (siehe unser Artikel „Bitte Lächeln“ – der Chef sieht alles!)  Im Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz (ZafTDa)finden Sie auf der Seite der Technischen Hochschule Mittelhessen alle Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden auf einen Blick

http://www.th-mittelhessen.de/zaftda/tb-bundeslaender 

Der 31. März jedes Jahres ist der allgemeine Vorlage-Termin für die Tätigkeitsberichte der einzelnen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.

Nächster Schritt

Welchen Datenschutzbedarf hat Ihr Unternehmen?

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