DSGVO – So werden ab jetzt Bußgelder in Deutschland berechnet

Jetzt ist es offiziell – nach dem im Web schon einiges gemunkelt wurde:

Die Leitlinien zur Festsetzung von DSGVO-Bußgeldern sind da.

Bisher waren lediglich folgende Bußgeld-Eckpunkte gem. Art. 83 (4) und (6) DSGVO einprägsam bekannt: max. 20 Mio bzw. 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ist!

Am 16.10.2019 haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK Datenschutzkonferenz) nun ihr Verfahren zur Berechnung von Datenschutz-Bußgeldern veröffentlicht: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191016_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf

In der Theorie erfolgt die Berechnung nach dem Bußgeld-Konzept wie folgt:

1. Unternehmen wird nach weltweitem Jahresumsatz klassifiziert – von A (Kleinst-) – D (Großuntern.)

2. Bestimmung des mittleren Jahresumsatzes der Unternehmensklasse A-D

3. Ermittlung des wirtschaftlichen Grundwertes in Form eines Tagessatzes
=> mittlerer Jahresumsatz: 360 (Tage) = Tagessatz

4. Tagessatz x Schwere-Faktor = Bußgeldbetrag

Schweregrad der Tat Faktor für formelle Verstöße gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO Faktor für materielle Verstöße gemäß Art. 83 Abs. 5,6 DSGVO
Leicht 1 bis 2 1 bis 4
Mittel 2 bis 4 4 bis 8
Schwer 4 bis 6 8 bis 12
Sehr Schwer 6 < 12 <
Quelle: Tabelle 4 aus Bußgeldkonzept der Behörden.

5. „Bereinigung“ des Bußgeldbetrags durch Berücksichtigung mildernder oder erschwerender Aspekte gem. Art. 83 (2) DSGVO

In der Praxis sieht das dann so aus:

Beispielrechnung:

Bei einem Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Mio EUR, wird gemäß der entsprechenden Tabelle im Bußgeldkonzept der mittlere Jahresumsatz von 1,050 Mio EUR gesetzt. Daraus wird der wirtschaftliche Grundwert in Form eines Tagessatzes gemäß folgender Formel berechnet:

1,050 Mio : 360 Tage = 2.917 EUR Tagessatz

Der Tagessatz wird dann mit dem Schwerefaktor multipliziert, Beispiele:

2.917 x  4  = 11.666 EUR = leicht-mittel

2.917 x  6  = 17.500 EUR

2.917 x  8  = 23.333 EUR

2.917 x 12 = 35.000 EUR = sehr schwer

Dieser so ermittelte Bußgeldbetrag wird dann wiederum anhand verschiedener – aus Sicht der Aufsichtsbehörde – positiver so wie negativer Aspekte nachjustiert.

In die Justierungsskala fallen täterbezogene gem. Art. 83 (2) DSGVO oder sonst zu berücksichtigende Umstände, wie:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung
  • Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von den ihnen erlittenen Schadens;
  • Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes
  • jegliche von dem Verantwortlichen…getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens
  • Grad der Verantwortung des Verantwortlichen…unter Berücksichtigung der von ihnen gemäß den Artikeln 25 und 32 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;
  • etwaige einschlägige frühere Verstöße
  • Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, um dem Verstoß abzuhelfen und seine möglichen nachteiligen Auswirkungen zu mindern
  • Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind
  • Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde
  • Einhaltung von Vorgaben, die die Aufsichtsbehörde bereits zum selben Tatbestand angeordnet hatte.

Welche Aspekte bei dem 14,5 Mio-EUR-Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen SE ins Gewicht fielen, lesen Sie hier.

Fazit: Jedes Unternehmen ist also gut beraten, seine Datenverarbeitungsprozesse von der Datenerhebung bis zur Löschung sorgfältig und verantwortungsbewusst zu gestalten sowie der Aufsichtsbehörde kooperativ zu begegnen.

Bedenken Sie: Häufig sind Bußgelder Folgen von Beschwerden betroffener Personen bei der Aufsichtsbehörde, die dann zu Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde im Unternehmen führen.

Können Sie sich eigentlich gegen DSGVO-Bußgelder versichern? In einem nächsten Blog-Artikel werden wir dem Sinn und Zweck einer Cyberversicherung für Sie auf den Grund gehen.

Nächster Schritt

Welchen Datenschutzbedarf hat Ihr Unternehmen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zum passenden Vorgehen.

Angebot anfragen
Oder direkt anrufen030 / 367 27 75-0