Datenschutzkonforme Werbung – Ablauf Übergangsfrist, Stichtag 31.08.2012
Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch…
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Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch…
Beitrag lesen →Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gilt für Spendenorganisationen genauso, wie für alle anderen Unternehmen auch. Lediglich der Bereich der Spendenwerbung wird vom Gesetzgeber etwas privilegierter behandelt. Im Rahmen…
Beitrag lesen →Stellen Sie sicher, dass Sie die Widersprüche Ihrer Kunden und Interessenten zur Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten für Werbezwecken beachten. Ansonsten könnten Sie zur…
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